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   BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53   

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https://dejure.org/1954,3412
BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53 (https://dejure.org/1954,3412)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1954 - 3 StR 761/53 (https://dejure.org/1954,3412)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1954 - 3 StR 761/53 (https://dejure.org/1954,3412)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51

    Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
    Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).

    Denn es ist häufig und allgemein bekannt, dass sich auf der Fahrbahn, bedingt durch fremde Schuld oder unabwendbaren Zufall, schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere Hindernisse befinden können (BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954).

  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
    Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).

    Denn es ist häufig und allgemein bekannt, dass sich auf der Fahrbahn, bedingt durch fremde Schuld oder unabwendbaren Zufall, schlecht oder gar nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere Hindernisse befinden können (BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954).

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
    Aber auch wenn das Motorrad, wie das Landgericht angenommen hat, abgeblendet war und der Angeklagte das erkannte, musste er sich nach ständiger Rechtsprechung auf eine gewisse Blendwirkung im Zeitpunkt der Begegnung der Fahrzeuge einstellen und seine Geschwindigkeit dementsprechend verringern (BGHSt 1, 309 [312], BGH VRS 4, 134).
  • BGH, 11.02.1954 - 3 StR 518/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
    Nach der zutreffenden Ansicht des Tatrichters durfte sich der Angeklagte nicht darauf verlassen, dass die Strasse frei von Hindernissen sei; er hatte mit plötzlich auftauchenden Hindernissen in dem vor der Blendung nicht oder nur mangelhaft eingesehenen Raum der vor ihm liegenden Fahrbahn jederzeit zu rechnen (u.a. BGHSt 2, 188; BGH 4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954; 3 StR 518/53 vom 11. Februar 1954).
  • BGH, 28.06.1951 - 3 StR 440/51

    Beweismittel der Ortsbesichtigung im Rahmen der Beweisaufnahme hinsichtlich eines

    Auszug aus BGH, 06.05.1954 - 3 StR 761/53
    Mit dieser Begründung wäre sie nicht zulässig, weil der Nebenkläger das Urteil nur wegen Verletzung der Vorschrift anfechten kann, aus der sich sein Recht zum Anschluss herleitet (u.a. BGH 3 StR 440/51 vom 28. Juni 1951).
  • BGH, 24.02.1955 - 4 StR 559/54

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch den allgemeinen Erfahrungssatz ausser acht gelassen, dass bei der erforderlichen Aufmerksamkeit ein Hindernis jedenfalls bis zur Entfernung von 25 m, also auch im Abblendlicht, im allgemeinen noch ausreichend erkennbar ist, selbst wenn es nur geringen oder keinen Helligkeitswert hat (3 StR 761/53 v. 6.5.1954), falls nicht die Sicht durch besondere Umstände (Nebel, Schneefall, starker Regen usw.) aussergewöhnlich behindert wird.

    Wenn er auch nicht mit jedem unsinnigen und überraschenden Verhalten Erwachsener zu rechnen braucht, so muss er jedenfalls in Betracht ziehen, dass sich nachts auf der Fahrbahn, sei es durch fremde Schuld oder durch Zufall, schlecht oder nicht beleuchtete Fahrzeuge oder andere ähnliche Hindernisse befinden können, da es sich hierbei um eine häufige und allgemein bekannte Verkehrswidrigkeit handelt (u.a. BGHSt 2, 188, 189 f [BGH 11.03.1952 - 1 StR 850/51];4 StR 681/53 vom 21. Januar 1954 = VRS 6, 296;3 StR 761/53 vom 6. Mai 1954).

  • BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56
    Die Bedeutung dieses Satzes liegt aber gerade darin, daß sich der Kraftfahrer in der Dunkelheit oder bei sonstigen ungünstigen Sichtverhältnissen von vornherein darauf einstellen muß, daß sich in seiner Fahrbahn, sei es durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld bedingt, unbeleuchtete oder schlecht beleuchtete Hindernisse befinden, die zu einem schnellen Anhalten nötigen können (BGHSt 2, 188; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 87/52 - = VRS 6, 87 = VersR 1954, 96; Urteil des 4. Strafsenats vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53 - = VRS 6, 296; Urteil des 3. Strafsenats vom 6. Mai 1954 - 3 StR 761/53 - = VRS 7, 59).
  • BGH, 10.11.1955 - 4 StR 388/55

    Rechtsmittel

    Sie war hier entbehrlich, da das Landgericht die Fahrlässigkeit bereits auf Grund des allgemeinen Erfahrungssatzes bejahen konnte, daß ein Hindernis auf der Fahrbahn jedenfalls bis zur Entfernung von 25 m auch im Abblendlicht bei der erforderlichen (und dem Angeklagten auch zumutbaren) Sorgfalt im allgemeinen noch ausreichend zu erkennen ist, selbst Wenn es nur geringen oder gar keinen Helligkeitswert hat, sofern nicht die Sicht durch besondere Umstände (Nebel usw.) außergewöhnlich behindert ist (BGH 3 StR 761/53 vom 6. Mai 1954).
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